Wohnpark Vilich-Müldorf
Wohnpark Vilich-Müldorf
Aus der ehemals geplanten Ortserweiterung Vilich-Müldorf wurde der Wohnpark Vilich-Müldorf. Er gliedert sich zurzeit in den Wohnpark I und den Wohnpark II. Seit 2006 wird in Ausschüssen der Stadt Bonn zusätzlich über den dritten Teil des Wohnparks (Wohnpark III) diskutiert. Dieser ist auf der Dreiecksfläche Sankt Augustiner Straße, Siegburger Straße und Am Herrengarten, geplant. Die Fläche ist fünf Hektar groß und würde für bis zu 100 Wohneinheiten ausreichen.
Wohnpark I
Teil I
Er wird begrenzt durch den alten Ortsteil Vilich-Müldorf, dem Mühlenbach, der Bundesgrenzschutzstraße und der Trasse der Stadtbahnlinie 66. Dies entspricht einer Fläche von zirka 20 Hektar, wovon 7,7 Hektar als reine Wohnbaufläche vorgesehen sind.
Nachdem der Bebauungsplan "Wohnpark Vilich-Müldorf" am 22. Januar 2003 rechtskräftig wurde, wurde Ende 2003 mit dem Bau der Erschließung begonnen. Derzeit sind etwa 65 Prozent der Wohnbauflächen vermarktet, bebaut oder befinden sich noch im Bau. Insgesamt sollen bis zu 259 Doppel- und Reihenhäuser sowie sechs Mehrfamilienhäuser entstehen.
Die Straßenbenennung nach Künstlerinnen bzw. Wissenschaftlerinnen wurde am 24. Januar 2006 durch die Bezirksvertretung Beuel beschlossen. Die Benennung erfolgte
auf Vorschlag des Arbeitskreises WTP-Straßenbenennung. Dieser hat am 3. November 2005 ein Konzept für die Straßenbenennungen im WTP-Gelände entworfen. Berücksichtigung im Konzept fand die Vorgabe, vornehmlich Namen der Straßenbenennungsliste, insbesondere Frauennamen, zu wählen. Als weiteres Kriterium für die Auswahl der Straßennamen wurde es für sinnvoll erachtet, bei einem solch großen Baugebiet Bezeichnungen zu wählen, die in einem thematischen Zusammenhang zueinander stehen, um somit diesem Bereich eine erkennbare Identität zu verleihen und die Groborientierung im gesamtstädtischen Straßengefüge zu erleichtern.
Im Wohnpark I hat sich ein Mehrgenerationenprojekt, "Amaryllis", mit 32 Wohnungen etabliert. Ende 2008 wurde der Kindergarten des Wohnparks fertiggestellt, der nach einiger Diskussion in den verschiedensten städtischen Gremien als städtischer Kindergarten geführt wird. Der Kindergarten wird zunächst mit zwei Gruppen gestartet. Eine Erweiterung auf bis zu vier Gruppen erfolgt mit dem weiteren Baufortschritt im Wohnpark.
Aktuell in der Planung des Wohnparks ist der Bau einer Solarsiedlung. Hierzu wurden im Kern des Neubaugebietes zwölf Baufelder mir einer Gesamtfläche von 9.465 Quadratmeter europaweit ausgeschrieben.
Teil II
Zurzeit (Dezember 2008) entsteht am südwestlichen Ortsrand von Vilich-Müldorf das neue Wohngebiet "Im Ziegelfeld" mit einer Fläche von ca. 30.000 m2. Hier sollen etwa 30-40 Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke angeboten werden. Angrenzend an die Wohnbaugrundstücke ist eine Frei- und Aufenthaltsfläche geplant, die Spielmöglichkeiten und insgesamt Raum für eine wohnraumnahe Erholung bietet.
Das Wohngebiet ist nach Information der Bundesstadt Bonn Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Wohn- und Wissenschaftspark Bonn/ Sankt Augustin (WTP I)".
Wohnpark II
Er wird begrenzt durch die Trasse der Stadtbahnlinie 66, dem Mühlenbach, der Bundesgrenzschutzstraße und der Bundesstraße 56. Da der erste Realisierungsabschnitt "Wohnpark I" fast vollständig vermarktet und weitestgehend bebaut ist und die Nachfrage am Technologiestandort weiterhin gering ist, soll die Realisierung des Wohnparks II vorgezogen werden. Nach Aussage der Planer könnte der Wohnpark II bis 2012 Wirklichkeit werden. Auf dem dafür vorgesehenen 12 ha großen Gelände sollen rund 300 Wohneinheiten geschaffen werden.
Zurzeit werden durch die Bundesstadt vier städtebauliche Konzepte geprüft, wobei der Entwurf von Niemann und Steege scheinbar favorisiert wird.
Geplant ist auf jeden Fall:
- den Wohnpark II entlang der Sankt Augustiner Straße (B 56) mit einem sechs Meter hohen Lärmschutzwall zu versehen.
- den Wohnpark II über die Bundesgrenzschutzstraße an das übergeordnete Straßennetz anzubinden.
- im Bereich des Wohnpark II den Mühlenbach in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Die öffentliche, auf der rechten Bachseite mindestens 10,00 m breite Bachzone soll zur Naherholung, aber auch als Ausgleichsmaßnahme für den mit der Bebauung verbundenen Eingriff dienen.
Des Weiteren ist in allen vier Planungskonzepten ein Spielplatz in einer Größe von ca. 500 m² vorgesehen.
# Artikel erstellt am: 10/06/2009
# Letzte Änderung: 21/12/2010
# © Axel Kirch; vilich-mueldorf.akirch.de